Netzanschlussinfo

Wichtige Schritte zu Ihren Hausanschlüssen und Zählerinstallation

1.    Sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen und reichen Sie sie frühzeitig ein.

2.    Legen Sie dem Antrag auf Erstellung der Versorgungsanschlüsse bitte folgende Unterlagen bei:

• 1 Lageplan mit eingezeichnetem Gebäudegrundriss im Maßstab 1:1000
• 1 Grundrissplan mit Angabe des gewünschten Anschlusspunktes
• 1 Schnittzeichnung des Gebäudes mit Geländeverlauf
• 1 Grundbuchauszug oder sonstiger amtlicher Nachweis über die Eigentumsverhältnisse sowie Größe des anzuschließenden Grundstückes.

3.    Sie erhalten nach der Bearbeitung Ihres Antrages einen Kostenvoranschlag, in dem wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten für die Erstellung der Hausanschlüsse und die Montage der Zähler mitteilen. Mit dem Kostenvoranschlag erhalten Sie die Rechnungen über den, neben den Hausanschlusskosten zu zahlenden Baukostenzuschuss* (BKZ) Wasser und ggf. je nach Leistung, Strom, die vor Beginn der Arbeiten zu zahlen sind.

4.    Erstellen Sie den Leitungsgraben innerhalb Ihres Grundstückes sowie den Mauerdurchbruch am Wohnhaus selbst, so teilen Sie uns die Fertigstellung mittels der im Kostenvoranschlag als Anlage beigefügten Rückantwortkarte 14 Tage vor dem von Ihnen gewünschten Erstellungstermin der Hausanschlüsse mit. Tiefe und Abmessung des Leitungsgrabens finden Sie auf dem beigefügten grünen Informationsblatt.

5.    Wenn uns die Rückantwortkarte vorliegt und der vorgenannte BKZ gezahlt ist, sind wir am Zuge. Unser zuständiger Techniker wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Erstellungstermin mit Ihnen vereinbaren.

6.    Ihre Hausanschlüsse Strom, Gas und Wasser werden erstellt.

7.    Die Leitungen werden durch die SWN abgesandet. Das Verfüllen des Grabens ( mit geeignetem Verfüllmaterial ) innerhalb Ihres Grundstückes und das Verschließen des Mauerdurchbruch ist dann wieder Ihre Aufgabe.

8.    Nach Erstellung der Hausanschlüsse werden Ihnen die Herstellkosten in Rechnung gestellt.

9.    Die Beantragung der Zähler erfolgt über die Fertigmeldung des Elektro- bzw. Gas-und Wasserinstallateurs, sowie den Anträgen für den Strom-, Gas- und Wasserbedarf und Zählerinstallation. Der kostenpflichtige Einbau der Zähler erfolgt schnellstmöglich nach Einreichen der kompletten Anträge.

* Baukostenzuschuss ( BKZ )= BKZ dienen zur teilweisen Abdeckung der Kosten für die Herstellung und die Erweiterung des Versorgungsnetzes.

Baustrom und Bauwasser

Benötigen Sie während Ihrer Bauphase Baustrom und/oder Bauwasser, wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Bernd Bauer, Herrn Sven Preußiger oder Frau Michelle Hinden (siehe "Ansprechpartner").

Kanalhausanschluss

Für Informationen rund um die Entwässerung Ihres Grundstückes stehen Ihnen die Mitarbeiter der Servicebetriebe Neuwied AöR, Kai Rademacher und Dieter Scherbarth, gern zur Verfügung (siehe "Ansprechpartner").

Allgemeine Versorgungsbedingungen

Grundlage zum Anschluss an das Versorgungsnetz der SWN ist die Niederspannungsanschlussverordung (NAV vom 01.11.2006) für Strom, die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV vom 01.11.2006) für Gas und die Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBWasser vom 20.06.1980) für Wasser. Diese liegen in unserem KundenCenter (Langendorfer Str. 100) und auf der Hauptverwaltung (Hafenstr. 90) im Technischen KundenCenter aus. Auf Wunsch schicken wir Ihnen diese auch gerne zu. Außerdem sind sie auch auf unserer Homepage zu downloaden.

Erstellung von Strom-, Gas-, Wasser-Hausanschlüssen

für die Erstellung der Versorgungsanschlüsse sind die Erdarbeiten innerhalb des anzuschließenden Grundstückes vom Anschlussnehmer durchzuführen.

Hierbei ist folgendes zu beachten:

• Das Erdreich im Bereich der Hausanschlusstrasse (Baugrube) ist auf die endgültige Höhe standfest zu verfüllen und zu verdichten.

• Die Grabentiefe beträgt bei:

- Wasseranschluss: ca. 1,00 m
- Gasanschluss:ca. 1,00 m
- Erdkabelanschluss: ca. 1,00 m

• Die Grabenbreite beträgt in allen Fällen ca. 0,50 m, wobei der Graben
ca. 1,00 m vor der Einführung ins Gebäude auf ca. 0,80 m zu verbreitern ist.

• Zur Einführung der Versorgungsleitungen in das Gebäude ist die Herstellung eines Wanddurchbruches erforderlich, der bei Einzelverlegung (z. B. nur Wasseranschluss) 0,10 m x 0,10 m und bei gemeinsamer Verlegung (Strom – Gas – Wasser) 0,20 m x 0,40 m betragen muss.

• Der Wanddurchbruch ist so zu verschließen, daß sich die Hausanschlusseinführungen in rechtwinkliger und waagerechter Position zur Wand befinden.

• Nach Verlegung und Einsanden der Leitungen durch die SWN ist der Leitungsgraben mit geeignetem Füllmaterial (z. B. Kies, steinfreiem Boden usw.) zu verfüllen.

(Straßenaufbruchmaterial und Mauerwerk darf zur Verfüllung nicht verwendet werden!)